Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Mitgliedschaften bei MiVida Fitness Hildesheim.
§ 1 Vertragspartner und Geltung
Vertragspartner ist die Safe Diamond Security GmbH, Dinklarstraße 2–4, 31137 Hildesheim (nachfolgend „MiVida“). Diese Bedingungen gelten für alle Mitgliedschaften, die im Studio, telefonisch oder über unser Mitglieder-Portal geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Mitglieds gelten nur, wenn MiVida ihnen in Textform zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande, wenn MiVida den Mitgliedsantrag annimmt. Beim Online-Abschluss geschieht das mit der Bestätigung in Textform.
Eine Mitgliedschaft ist ab dem vollendeten 14. Lebensjahr möglich. Ist das Mitglied noch nicht 18 Jahre alt, wird der Vertrag erst wirksam, wenn alle Sorgeberechtigten ihm in Textform zustimmen (§§ 107, 108 BGB). Die Zustimmung kann vor oder nach dem Abschluss erteilt werden; bis dahin ist der Vertrag schwebend unwirksam. Mit der Zustimmung erklären die Sorgeberechtigten zugleich, ob das Mitglied die Trainingsfläche auch außerhalb der Servicezeiten nutzen darf.
§ 3 Leistungen
Welche Leistungen enthalten sind, ergibt sich aus dem gewählten Tarif. Die Trainingsfläche ist mit dem Zugangstransponder rund um die Uhr zugänglich. Kurse, Wellnessbereich, Solarium und persönliche Beratung stehen nur zu den Servicezeiten zur Verfügung (Mo–Fr 08:00–21:30 Uhr, Sa 08:00–16:00 Uhr). Die Nutzung des Solariums ist Personen ab 18 Jahren vorbehalten (§ 4 NiSG).
Mitglieder unter 16 Jahren nutzen die Trainingsfläche nur innerhalb der Servicezeiten. Mitglieder ab 16 Jahren können sie auch außerhalb der Servicezeiten nutzen, wenn die Sorgeberechtigten dem nach § 2 zugestimmt haben. Vor der ersten Nutzung weist MiVida jedes minderjährige Mitglied in die Geräte ein.
MiVida darf den Kursplan (Kursarten, Kurszeiten und Kursleitung) sowie die Geräteausstattung ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt. Sachliche Gründe sind: dauerhaft geringe Auslastung eines Kurses, Ausfall oder Wechsel einer Kursleitung, Wartung, Reparatur oder Ersatz von Geräten, Umbau- und Renovierungsarbeiten im Studio, behördliche Auflagen sowie eine Änderung der Rechtslage.
Die Änderung muss für das Mitglied zumutbar sein. Die Leistungsarten, die im gewählten Tarif zugesagt sind (zum Beispiel Kursangebot, Sauna, Schwimmbad, Solarium, Getränke-Flat), bleiben erhalten. Geräte werden nur durch mindestens gleichwertige ersetzt; Umfang und Qualität der Ausstattung bleiben insgesamt vergleichbar. Wegen einer solchen Anpassung wird der Beitrag nicht erhöht.
Planmäßige Änderungen des Kursplans kündigt MiVida mindestens zwei Wochen vorher durch Aushang im Studio und auf der Webseite an; bei kurzfristigen Anlässen, etwa bei Erkrankung der Kursleitung, informiert MiVida, sobald es möglich ist.
Schränkt eine Änderung die im Tarif zugesagten Leistungen dauerhaft und nicht nur unerheblich ein, kann das Mitglied den Vertrag innerhalb von vier Wochen ab der Information zum Monatsende kündigen.
§ 3a Vorübergehende Schließung und Ausfall einzelner Bereiche
Kann MiVida die Leistungen ganz oder teilweise nicht erbringen, weil eine behördliche Anordnung, höhere Gewalt oder ein unvorhersehbarer technischer Defekt dies verhindert, entfällt für diese Zeit die Pflicht des Mitglieds, den auf die ausgefallene Leistung entfallenden Beitrag zu zahlen. Bereits gezahlte Beiträge erstattet MiVida auf dem Zahlungsweg, auf dem sie eingegangen sind; auf Wunsch des Mitglieds schreibt MiVida den Betrag stattdessen dem nächsten Beitrag gut.
Bietet MiVida für die Dauer des Ausfalls einen gleichwertigen Ersatz an – etwa einen anderen Kurs oder einen anderen Wellnessbereich – und ist dieser für das Mitglied zumutbar, bleibt die Beitragspflicht bestehen.
Angekündigte Wartungs- und Reinigungszeiten lassen die Beitragspflicht unberührt. MiVida kündigt sie durch Aushang im Studio und auf der Webseite an.
§ 4 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
Die Mindestvertragslaufzeit richtet sich nach dem gewählten Tarif. In den Laufzeittarifen beträgt sie 24 oder 12 Monate ab Vertragsbeginn; in den monatlich abgeschlossenen Tarifen ist sie kürzer und beträgt höchstens drei Monate. Welche Mindestvertragslaufzeit und welcher Monatsbeitrag für das Mitglied gelten, steht vor Vertragsschluss in seinem Vertrag und noch einmal in der Vertragsbestätigung, die es in Textform erhält. Welche Tarife MiVida derzeit anbietet und was sie kosten, ergibt sich aus der Preisübersicht und aus dem Mitglieder-Portal.
Wird der Vertrag nicht bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt, läuft er auf unbestimmte Zeit weiter und kann danach von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit muss MiVida spätestens am letzten Tag dieser Laufzeit zugehen; eine längere Kündigungsfrist verlangt MiVida nicht.
Die Kündigung bedarf der Textform. Dafür genügt eine E-Mail an info@mivida-fitness.de, die Kündigungsschaltfläche unter Verträge hier kündigen oder ein Brief; eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich. Erklärt das Mitglied seine Kündigung persönlich im Studio, nimmt MiVida sie in Textform auf und händigt dem Mitglied eine Bestätigung mit dem Beendigungszeitpunkt aus. Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn dem Mitglied das Training aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer oder für einen erheblichen Teil der verbleibenden Vertragslaufzeit nicht mehr möglich ist. MiVida kann dafür eine ärztliche Bescheinigung verlangen, aus der sich die Trainingsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer ergeben. Ein Wechsel des Wohn- oder Arbeitsorts ist für sich genommen kein wichtiger Grund; das Recht des Mitglieds, eine Pause nach § 4a zu beantragen, bleibt davon unberührt.
Erklärt ein minderjähriges Mitglied die Kündigung selbst, fordert MiVida die Sorgeberechtigten zur Bestätigung in Textform auf; die Kündigung ist bis dahin vorgemerkt (§ 111 BGB). Geht die Bestätigung ein, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem die ursprüngliche Erklärung des Mitglieds gewirkt hätte.
Ein im Fernabsatz geschlossener Vertrag kann zusätzlich binnen 14 Tagen widerrufen werden, siehe Widerrufsbelehrung.
§ 4a Pause (Ruhen der Mitgliedschaft)
Sieht der gewählte Tarif eine Pause vor, kann das Mitglied das Ruhen seiner Mitgliedschaft beantragen. Der Antrag ist in Textform zu stellen; die Pause beginnt zum nächsten Monatsersten nach Zugang des Antrags bei MiVida. Beginn und Ende der Pause halten MiVida und das Mitglied in Textform fest. Insgesamt kann das Mitglied je Vertragsjahr höchstens so viele Wochen pausieren, wie sein Tarif ausweist.
Während der Pause ruhen die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag: Das Mitglied zahlt keinen Monatsbeitrag und nimmt die Leistungen von MiVida nicht in Anspruch; der Zugangstransponder ist für diese Zeit gesperrt. Bereits im Voraus gezahlte Beiträge verrechnet MiVida mit dem ersten Beitrag nach dem Ende der Pause.
Die Mindestvertragslaufzeit verschiebt sich um die Dauer der Pause nach hinten, insgesamt jedoch nicht über 24 Monate ab Vertragsbeginn hinaus. Läuft der Vertrag bereits auf unbestimmte Zeit, verlängert eine Pause ihn nicht; das Kündigungsrecht nach § 4 bleibt unberührt.
§ 5 Beiträge und einmalige Kosten
Der Monatsbeitrag richtet sich nach dem gewählten Tarif und ist monatlich im Voraus fällig. Eine Trainings- oder Servicepauschale erhebt MiVida nicht.
Neben dem Monatsbeitrag wird bei Vertragsbeginn eine einmalige Startgebühr fällig. Ihre Höhe richtet sich nach dem gewählten Tarif; der für das Mitglied geltende Betrag ist in seinem Vertrag und in der Preisübersicht ausgewiesen. Beim ersten Vertrag bei MiVida kommt einmalig der Betrag für den Zugangstransponder hinzu. Alle Beträge sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
Ermäßigte Tarife – etwa Youngstar für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende – setzen voraus, dass das Mitglied den ermäßigungsberechtigenden Status bei Vertragsschluss nachweist. MiVida kann den Nachweis danach einmal je Vertragsjahr erneut verlangen. Entfällt der Status während der Laufzeit, teilt das Mitglied dies MiVida unverzüglich in Textform mit. MiVida und das Mitglied vereinbaren dann den Wechsel in einen passenden Tarif; kommt keine Einigung zustande, kann jede Seite den Vertrag zum Ende des übernächsten Monats kündigen.
Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift. Kommt eine Lastschrift mangels Deckung oder aus einem vom Mitglied zu vertretenden Grund zurück, trägt das Mitglied die dadurch entstehenden Bankkosten in tatsächlicher Höhe.
§ 6 Zugangstransponder und persönliche Nutzung
Der beim ersten Vertrag fällige Betrag für den Zugangstransponder ist ein einmaliges Bereitstellungsentgelt und keine Kaution; er wird nach Vertragsende nicht erstattet. Der Transponder bleibt Eigentum von MiVida, ist nach Vertragsende zurückzugeben, und bei Verlust wird ein Ersatz gegen Erstattung der Selbstkosten ausgegeben.
Die Mitgliedschaft ist persönlich. Der Transponder darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 7 Gesundheit und Eigenverantwortung
Das Training erfolgt eigenverantwortlich. Bei Vorerkrankungen, nach Verletzungen, bei akuten Beschwerden und in der Schwangerschaft empfiehlt MiVida dringend, den Trainingsstart zuvor ärztlich abklären zu lassen. MiVida schuldet keine medizinische Beratung und keine Heilbehandlung.
Die Pflichten von MiVida, das Mitglied vor der ersten Nutzung in die Geräte einzuweisen, den Trainingsbetrieb sicher zu organisieren und die Geräte in verkehrssicherem Zustand zu halten, bleiben davon unberührt.
Das Mitglied soll MiVida gesundheitliche Einschränkungen mitteilen, die für die Betreuung und die Auswahl der Übungen von Bedeutung sind.
§ 8 Verhalten im Studio
(1) Anweisungen des Personals, die der Sicherheit, dem Gesundheitsschutz, dem Jugendschutz oder dem geordneten Trainingsbetrieb dienen, ist Folge zu leisten.
(2) Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese Bedingungen oder gegen Anweisungen nach Absatz 1 kann MiVida dem Mitglied den Zutritt untersagen und den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Beides setzt eine vorherige erfolglose Abmahnung voraus; einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn sie nach § 314 Abs. 2 BGB entbehrlich ist. Hat das Mitglied das Zutrittsverbot zu vertreten, bleibt seine Beitragspflicht für dessen Dauer bestehen; andernfalls erstattet MiVida den Beitrag zeitanteilig.
§ 9 Haftung
MiVida haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Für eingebrachte Sachen haftet MiVida nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Wertsachen sollten nicht mitgebracht oder in einem Schließfach verwahrt werden.
§ 10 Änderungen dieser Bedingungen
Änderungen dieser Bedingungen bedürfen einer Vereinbarung zwischen MiVida und dem Mitglied. Muss MiVida diese Bedingungen an eine geänderte Gesetzeslage oder an eine geänderte höchstrichterliche Rechtsprechung anpassen, informiert MiVida das Mitglied mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform über die beabsichtigte Änderung, ihren Grund und die konkret betroffenen Klauseln. Die Änderung wird nur wirksam, wenn das Mitglied ihr ausdrücklich in Textform zustimmt; Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Stimmt das Mitglied nicht zu, gilt der Vertrag unverändert fort. Das Recht beider Seiten, den Vertrag nach § 4 dieser Bedingungen zu kündigen, bleibt unberührt; ein zusätzliches Kündigungsrecht entsteht durch die Nichtzustimmung nicht.
§ 11 Datenschutz
Wie MiVida mit den Daten des Mitglieds umgeht, steht in der Datenschutzerklärung.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist MiVida nicht verpflichtet und nicht bereit (§ 36 VSBG).
Stand: August 2026